指南
Der Lehrvertrag: Was drinsteht und was du wissen musst
Probezeit, Ferien, Schule, Lohn und was passiert, wenn es nicht passt. Deine Rechte in der Lehre, kurz erklärt.
Hast du eine Zusage, bekommst du einen Lehrvertrag. Er regelt deine ganze Lehre. Lies ihn in Ruhe durch, am besten zusammen mit deinen Eltern. Vieles darin ist im Gesetz geregelt: im Obligationenrecht, dem Gesetz über Verträge, und im Berufsbildungsgesetz.
Wer unterschreibt
- Du, der Betrieb und, solange du noch nicht 18 bist, auch deine Eltern.
- Danach prüft das Amt für Berufsbildung den Vertrag und genehmigt ihn. Zuständig ist der Kanton, in dem dein Lehrbetrieb liegt. Erst dann ist alles offiziell.
Ein Lehrvertrag muss schriftlich sein. Eine mündliche Zusage ist schön, aber noch kein Vertrag.
Die Probezeit
Am Anfang steht die Probezeit. Sie dauert mindestens einen und höchstens drei Monate. In Ausnahmefällen können du und der Betrieb sie auf bis zu sechs Monate verlängern. Das müsst ihr vor Ende der Probezeit schriftlich vereinbaren, und der Kanton muss zustimmen.
In der Probezeit können beide Seiten den Vertrag mit einer Frist von sieben Tagen auflösen. Das ist auch ein Schutz für dich: Wenn es gar nicht passt, musst du nicht drei Jahre bleiben.
Ferien
Bis du 20 Jahre alt bist, hast du jedes Jahr mindestens fünf Wochen Ferien. Manche Betriebe geben mehr. Wann du die Ferien beziehst, sprecht ihr miteinander ab.
Schule und Kurse
Die Berufsfachschule und die überbetrieblichen Kurse gehören zur Lehre und gelten als Arbeitszeit. Der Betrieb darf dir dafür keinen Lohn abziehen.
Tipp: Schreib dir deine Schultage und Kurse früh in den Kalender und sag dem Betrieb Bescheid, wenn sich etwas ändert.
Lohn
Der Lohn für jedes Lehrjahr steht im Vertrag. Einen gesetzlichen Mindestlohn für Lernende gibt es nicht, aber viele Branchen haben Empfehlungen. Auf Stifti siehst du den Lohn schon bei jeder Lehrstelle, bevor du dich bewirbst.
Arbeitszeit
Für Jugendliche unter 18 gilt ein besonderer Schutz. Du darfst zum Beispiel höchstens neun Stunden pro Tag arbeiten, und Nacht- und Sonntagsarbeit sind nur in Ausnahmefällen erlaubt. Steht in deinem Vertrag etwas, das dir komisch vorkommt, frag nach.
Wenn es nicht passt
Nach der Probezeit kann man den Lehrvertrag nur noch auflösen, wenn beide einverstanden sind oder wenn es einen wichtigen Grund gibt. Das kommt öfter vor, als man denkt, und du bist damit nicht allein.
- Sprich zuerst mit deiner Berufsbildnerin oder deinem Berufsbildner.
- Hilft das nicht, wende dich an das Amt für Berufsbildung im Kanton deines Lehrbetriebs. Dort gibt es Fachleute, die vermitteln und dir helfen, wenn nötig einen neuen Lehrbetrieb zu finden.
- Auch deine Lehrperson an der Berufsfachschule kann eine gute Ansprechperson sein.
Vor dem Unterschreiben
- Stimmen Beruf, Fachrichtung, Lehrbeginn und Dauer?
- Steht der Lohn für jedes Lehrjahr drin?
- Ist klar, wo du arbeitest und an welchen Tagen du zur Schule gehst?
- Hast du alles verstanden? Wenn nicht, frag nach. Das ist dein gutes Recht.
Mehr zu deinen Rechten in der Lehre findest du auf berufsberatung.ch.